I) Absagen durch den Schüler (Auftraggeber)
1. Absage weniger als 48h vor dem Termin: keine Zahlung
2. Absage weniger als 24h vor dem Termin: Rechnungslegung und Zahlung von 50% des vereinbarten Preises
3. Absage weniger als 1h vor dem Termin bzw. unentschuldigtes Fernbleiben: 75% des vereinbarten Preises
Bei Absagen wegen höherer Gewalt (Krankheit, Wetter, Ausfall Internet etc.) bleibt diese Regelung außen vor.
II) Absagen durch den Lehrer (Auftragnehmer)
1. Bei Absage weniger als 48h vor dem Termin muss innerhalb einer Woche ein Ersatztermin zu 75% des vereinbarten Preises angeboten werden.
Bei Absagen wegen höherer Gewalt (Krankheit, Wetter, Ausfall Internet etc.) bleibt diese Regelung außen vor.